Der Verbandsgemeinderat
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt. Neben den zwei ehrenamtlichen Beigeordneten hat er 40 Mitglieder. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die Sitzungen des Verbandsgemeinderates finden in der Regel vierteljährlich statt.
In der konstituierenden Sitzung hat der Verbandsgemeinderat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bzw. zur abschließenden Entscheidung die nachfolgenden Ausschüsse gebildet. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Verbandsgemeinderat.