Verwaltung


Entstehungsgeschichte

Die Grundlage für den Rechtsvorgänger der heutigen Verbandsgemeinde Weißenthurm, das bis zum Jahre 1968 bestehende "Amt Weißenthurm", wurde zu Beginn des vorigen Jahrhunderts in der Zeit der napoleonischen Besetzung mit der Bildung der sogenannten "Marien" Bassenheim und St. Sebastian geschaffen. Bis zur französischen Besetzung im Jahre 1794 gehörten die Gemeinden des ehemaligen Amtsbezirks Weißenthurm, mit Ausnahme von Bassenheim, zum kurtrierischen Amt "Bergpflege". 


Am 13. Februar 1867 erfolgte die Verlegung des Amtssitzes nach Weißenthurm, wogegen bis zu diesem Zeitpunkt die Gemeinden Bassenheim und Rübenach Sitz der Verwaltung waren. 

Der Bereich der Verbandsgemeinde umfasst heute die Ortsgemeinden Bassenheim, Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz/Rhein sowie die Städte Mülheim-Kärlich und Weißenthurm mit fast 36.000 Einwohnern. Die Verwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinde wurden fast 90 Jahre im alten Rathaus in der Pielau durchgeführt. Seit dem 18.07.1992 verfügt die Verbandsgemeinde über ein neues, modernes und funktionsgerechtes Verwaltungsgebäude in der Kärlicher Straße in Weißenthurm.

Im sogenannten "Neuwieder Becken" liegend, war das frühere Amt Weißenthurm im 19. Jahrhundert überwiegend durch Landwirtschaft geprägt. Heute stellt die Verbandsgemeinde Weißenthurm ein Gebiet mit starker industrieller Ausprägung dar. Hier hat sich vor allem wegen der günstigen geologischen Vorkommnisse die Bims-, Stein- und Tonindustrie entwickeln können. Darüber hinaus hat sich in der Stadt Weißenthurm ein Feinblech verarbeitender Betrieb angesiedelt.  Wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist der Gewerbepark der Stadt Mülheim-Kärlich an der B9, der sich wegen seiner günstigen Verkehrsanbindung (Autobahnauffahrt) stark nachgefragt ist.

Die Verbandsgemeinde Weißenthurm ist mit ihrer Wirtschaftskraft und ihren Einrichtungen der Infrastruktur ein bedeutsamer Faktor für ein pulsierendes Leben im Großraum Koblenz - Neuwied - Andernach.

Aufgaben

Eigene Aufgaben

Nach § 67 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) nimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Städte/Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die ihr nach Schulgesetz übertragenen Aufgaben (Schulträgerschaft) 
  • Brandschutz und technische Hilfe
  • Bau und Unterhaltung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen mit zentraler Bedeutung
  • Bau und Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, soweit kein freier Träger diese errichtet
  • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 
  • Ausbau und Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung 
  • Flächennutzungsplanung 


Wahrnehmung gemeindlicher und staatlicher Aufgaben

Nach § 68 GemO führt die Verbandsgemeindeverwaltung die Verwaltungsgeschäfte der Städte/Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag. Sie ist dabei an die Beschlüsse der Stadt-/Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen des Stadt-/Ortsbürgermeisters (-in) gebunden. Zu den Verwaltungsgeschäften zählen auch die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben, die Kassen- und Rechnungsgeschäfte einschließlich der Kassenanordnungen, die Vollstreckungsgeschäfte sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit Ausnahme von Rechtsstreitigkeiten einer Stadt/Ortsgemeinde mit der Verbandsgemeinde oder zwischen Städten/Ortsgemeinden derselben Verbandsgemeinde. Weitere Aufgaben sind z. B.:

  • Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde
  • Standesamt, Einwohnermeldeamt, Passamt
  • beauftragte Stelle für Sozialhilfe
  • Zuständigkeiten im Gewerberecht
  • Durchführung von Wahlen