Tiefbau (Straßen und Plätze)

  • Leistungsbeschreibung

    Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze werden (sofern sie in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde und der verbandsangehörigen Gemeinden liegen) im Fachbereich 6 betreut.


    Die Zuständigkeit umfasst die Verkehrssicherung, die Beschilderung sowie die Straßenbeleuchtung. In jüngster Vergangenheit hat sich das Aufgabengebiet insbesondere durch den Ausbau des Radwegenetzes, der Wanderwege sowie durch die Realisierung von Obstlehrgärten und ähnlichen Freizeiteinrichtungen vergrößert.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende