Haushaltsplan

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 02. März 2006 wurde in Rheinland-Pfalz ein neues, am kaufmännischen Rechnungswesen orientiertes, Gemeindehaushaltsrecht eingeführt.

    Bislang wurden in der Kameralistik lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, d.h. die Erhöhung oder Verminderung des Geldvermögens. Die kommunale Doppik stellt die Erträge und Aufwendungen, die zusätzlich zu den Einzahlungen und Auszahlungen erfasst werden, als zentrale Steuerungsgrößen im kommunalen Finanzmanagement dar.

    Kern der kommunalen Doppik ist die zum Jahresende aufzustellende Bilanz, die den Bestand des Vermögens und dessen Finanzierung nachweist.

    Der Haushaltsplan gliedert sich nach den Grundsätzen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt. In den Produkten der einzelnen Teilergebnishaushalte sind die Leistungen, die die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm für ihre Bürger erbringt, dargestellt.  



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