Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe


An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende