Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Anforderung Eheurkunde
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Seit dem 01.10.2017 ist die Begründung von Lebenspartnerschaften vor einem deutschen Standesamt aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht mehr möglich; es kann nur noch eine Ehe eingegangen werden. Es gelten daher die Ausführungen im Bereich "Eheschließungen".

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umwandlung von vor dem 01.10.2017 in Deutschland begründeten Lebenspartnerschaften in eine Ehe. Zuständig für die Anmeldung hierzu ist das Wohnsitzstandesamt der Lebenspartner/innen. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende