Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder – im Gegenteil – ungewohnt aggressive, „aus der Rolle fallende“ Verhaltensweisen zeigt.

    Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

    Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.

  • Teaser

    Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.

  • Voraussetzungen

    Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Unterstützende Institutionen

    • Jugendämter,
    • Polizeidienststellen,
    • Kinderschutzdienste

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende