Führerschein
Leistungsbeschreibung
Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Kreis Mayen-Koblenz zuständig. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm ermöglicht Bürgerinnen und Bürger jedoch, verschiedene Anträge zu stellen oder einen Umtausch der Dokumente vorzunehmen:
- Erstantrag Führerschein ab 18 Jahren oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Verlängerungen Führerschein LKW oder Bus
- Erweiterung Führerschein / Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis
- Internationale Fahrerlaubnis
- Antragsstellung Kontrollgerätekarte (Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Werkstattkarte)
- Umtausch Fahrerlaubnis
Für Ihr Anliegen ist eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weiterführende Informationen
Führerscheinangelegenheiten fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Kreises Mayen-Koblenz.