Wohnsitz anmelden
- Leistungsbeschreibung
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmSofern Sie selbst die Wohnungsanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- vorausgefüllten Meldeschein
- Vollmacht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder KFZ-Schein)
Dies funktioniert jedoch nicht, wenn sie sich erstmalig aus dem Ausland bei uns anmelden.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Meldeschein: Diesen hält die Meldebehörde für Sie bereit. Die erforderlichen Daten werden in der Regel durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde direkt in das automatisierte Verfahren aufgenommen.
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Einzugsbestätigung/ WohnungsgeberbestätigungIhrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Falls eine minderjährige Person aufgrund einer räumlichen Trennung der Sorgeberechtigten von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss folgende Einverständniserklärung vorzulegen: Einverständnis Umzug/Anmeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmFalls eine räumliche Trennung der Sorgeberechtigten besteht, und die Minderjährige Person sich bei dem anderen Sorgeberechtigten Teil anmelden möchte, muss eine Einverständnis Umzug/Anmeldung des Sorgeberechtigten vorliegen, bei dem sie nicht wohnt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmWichtig!
Die Wohnungsgeberbestätigung muss im Original vorliegen.
Anträge / Formulare