Wohnsitz ändern

Wohnsitz An- und Ummeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Sofern Sie selbst die Wohnungsanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Unterlagen mitbringen: 

    • vorausgefüllten  Meldeschein
    • Vollmacht
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder KFZ-Schein) 

    Dies funktioniert jedoch nicht, wenn sie sich erstmalig aus dem Ausland bei uns anmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Wohnungsgeberbestätigung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende