Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Leistungsbeschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmDas biometrische Passfoto kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,30 m auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 JahrenGebühr: 60,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen ab 24 JahrenGebühr: 59,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 JahrenGebühr: 82,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 JahrenWelche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage