Kind in KiTa anmelden

Anmeldung Kindertageseinrichtung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Sie sollten Ihr Kind über unsere Anmeldeplattform „Little Bird“ direkt in einer in Ihrem Planungsraum liegenden Kindertageseinrichtung anmelden. Im Rahmen der Aufnahme sind dann neben dem Anmeldeformular ggf. noch weitere Unterlagen, zum Beispiel zur Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes für unter zweijährige Kinder oder eines Hortplatzes, einzureichen. Im Bedarfsfall erhalten Sie Informationen bei der jeweiligen Einrichtung oder bei den zuständigen Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.

    Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.


An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende