Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Antrag - Gefährlicher Hund (DIN A4)
  • Leistungsbeschreibung

    Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

    In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

    Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

  • Teaser

    Sie möchten Ihren Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

  • Verfahrensablauf

    • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
    • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid
  • Zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

  • Voraussetzungen

    • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
    • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Ihr Hund darf nicht bissig sein
    • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

    Weitere mögliche Voraussetzungen:

    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
    • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
    • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
    • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Rechtsgrundlage


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