öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel

  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig (mindestens 3 Monate vorher) angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG). Bei Veranstaltungen mit voraussichtlich weniger als 5.000 zeitgleich anwesenden Besuchern kann beispielsweise die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes aufgrund der Art der Veranstaltung erforderlich sein (§ 26 Abs. 5 POG). Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung. Wir bemühen uns, Ihnen nach Eingang dieses Erhebungsbogens zeitnah eine Rückmeldung zu folgenden Punkten zu geben:

    • Kontaktdaten des für Sie zuständigen Ansprechpartners im Planungsverfahren
    • ggf. zusätzlich benötigte Anträge und Planungsunterlagen

    Sollten Sie bereits ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung gefertigt haben, so übersenden Sie dieses bitte mit diesem Anzeigebogen. Dies gilt auch für andere bereits vorliegende Schriftstücke und Pläne, wie z.B.

    • Lage- und Aufbaupläne
    • Programmhefte und Flyer
    • Werbematerialien
    • Programmabläufe (nach Möglichkeit mit Angaben zu auftretenden Künstlern)
    • bereits bestehende Konzepte (Brandschutz, Verkehr, Ordnungsdienst, Räumung, Sicherheitskonzept, etc.)

    Hinweis Datenschutz:

    Die von Ihnen eingereichten Daten werden zum Zweck der Veranstaltungsplanung, -durchführung und -nachbereitung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm gespeichert. Dies gilt auch für die von Ihnen als Anlage mit übersandten Daten. Die gespeicherten Daten werden durch das Koordinierungsteam „Veranstaltungsplanung“ der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm genutzt. Im Rahmen der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung kann die Weitergabe der von Ihnen getätigten Angaben an weitere Bedarfsträger, wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere Ämter und Behörden erforderlich werden. In diesem Fall wird auch bei diesen Stellen eine Speicherung Ihrer Daten erforderlich sein. 

    Die von Ihnen übermittelten Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfallen ist. Handelt es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung, werden die Daten bis zur Durchführung (ggf. Nachbereitung, so eine solche durchgeführt wird) der Folgeveranstaltung gespeichert.

    Mit Abgabe des Erhebungsbogens und beigefügter Anlagen erklären Sie sich mit den vorgenannten Datenspeicherungen und Weitergaben einverstanden. 

    Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zum Zwecke der weiteren Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung kontaktiert werden dürfen. 

    Sie werden hiermit darüber belehrt, dass Sie Ihre Zustimmung zur vorgenannten Einverständniserklärung „Datenschutz“ jederzeit widerrufen können. 

  • Anträge / Formulare

    Das entsprechende Formular finden Sie hier: 

    Anzeige-und Erhebungsbogen für die Planung einer Veranstaltung