Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmAktuelle Gewerbesteuerhebesätze in der Verbandsgemeinde Weißenthurm:
Stadt / Ortsgemeinde Gewerbesteuerhebesatz Bassenheim 380 v.H. Kaltenengers 380 v.H. Kettig 380 v.H. Mülheim-Kärlich 380 v.H. St. Sebastian 380 v.H. Urmitz 380 v.H. Weißenthurm 380 v.H.
Die Steuer ist grundsätzlich in 4 Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind.Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in 2 Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind. Nachzahlungen sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids zu begleichen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.
Bitte machen Sie von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung Gebrauch. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: SEPA-Lastschriftmandat
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Was sollte ich noch wissen?