Ausweispflicht befreien
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmWenn sie eine Person als Bevollmächtigte/r von der Ausweispflicht befreien wollen, müssen sie dieses Formular mitbringen:
Der Bevollmächtigte muss den alten Ausweis der Person und die Vorsorgevollmacht mitbringen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage