Fachbereich 5 - Finanzen
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Bankverbindung
- Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer für Grundvermögen festsetzen
- Haushaltsplan
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung anmelden
- Hundesteuer Befreiung
- Hundesteuer festsetzen
- SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
- Verbandsgemeindekasse
- Vergnügungsteuer zahlen
- Verwaltungsvollstreckungen
- Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
- Zweitwohnungsteuer
- Übernachtungssteuer
Anmerkungen
Der Fachbereich 5 (Finanzen) ist zuständig für alle Arbeiten rund um den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde, der Städte und Ortsgemeinden sowie der Eigenbetriebe. In Zusammenarbeit mit der Behördenleitung, den Fachbereichen und den Stadt- und Ortsbürgermeistern/innen werden Haushaltsplanentwürfe gestaltet, die anschließend durch die jeweiligen Gremien der Verbandsgemeinde sowie der Städte und Ortsgemeinden beraten und beschlossen werden. Außerdem ist der Fachbereich 5 für die Aufstellung der Bilanzen zuständig.
Der Fachbereich 5 "Finanzen" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- 5.1 "Haushalt, Steuern, Kostenmanagement"
- 5.2 "Rechnungswesen, Kasse"
Die Datenschutzerklärung für den Fachbereich 5 "Finanzen" finden Sie hier: