Rentenberatung

Rentenberatung

Als Ihre Beratungsstelle in Rentenangelegenheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißen­thurm sind wir für Sie in allen fachlichen Fragen der gesetzlichen Rentenver­siche­rung, für die Rentenantragstellung sowie für allgemeine Auskünfte und Beratungen zum Thema Sozialversicherung Ihr Servicepartner.

Wir halten für Sie ein umfangreiches Angebot an Informationsbroschüren und Formularen der Deutschen Renten­versicherung bereit. Darüber hinaus stehen Ihnen die Informations- und Beratungsangebote auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. 

Wesentliche Informationen rund um die Rente finden Sie hier:

Um Ihnen einen zuverlässigen und aktuellen Service vor Ort zu bieten, können sämtliche Rentenan­träge direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm gestellt werden. Die Anträge werden mit dem Rentenprogramm der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen und an den zuständigen Leistungsträger im elektronischen Datenaustausch weitergeleitet. Dies erspart zum einen das handschriftliche Ausfüllen der Formulare und garantiert so die Lesbarkeit, zum anderen werden die Rentenanträge sofort nach der Antragsaufnahme an den zuständigen Rentenversicherungsträger im gesicherten Netz gesendet. Somit können die Rentenanträge dort schneller bearbeitet werden.


Ihre Mithilfe erleichtert uns eine rasche Erledigung Ihrer Rentenangelegenheit. Welche Antragsunterlagen für Ihren speziellen Antrag erforderlich sind, erläutern wir Ihnen gerne nach einer vorherigen Terminvereinbarung.   

  • Anträge

    Rentenanträge

    Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

    Anträge für Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten/Mütter-Väterrente

    Anträge für eine freiwillige Versicherung

    Anträge auf Beitragserstattung

    Anträge auf Knappschaftsausgleichsleistungen

    Anträge auf Kontenklärung (rentenrechtlich bedeutsame Zeiten)

    Anträge zur Klärung und Prüfung des Versicherungsverhältnisses für Zeiten im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) 

  • Sonstige Leistungen

    Unterstützung und Mithilfe bei der Beschaffung von Nachweisen für rentenrechtliche  Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ausfall- oder Ersatzzeiten 

    Entgegennahme von eidesstattlichen Erklärungen, Verhandlungsniederschriften und Zeugenerklärungen sowie   Leistungen im Rahmen der Amtshilfe 

    Beratung und Information bei Anfragen der Rentenversicherungsträger

    Beratung und Information zu den Angaben im Versicherungsverlauf 

    Anforderung von aktuellen Rentenauskünften bei der Deutschen Rentenversicherung

    Hinweise und Erläuterungen rentenrechtlich spezifischer Begriffe

    Allgemeine Informationen über gesetzliche Neuregelungen und Entwicklung von Bemessungs- und Berechnungswerten in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Amtliche Beglaubigungen und Bestätigungen in Versicherungsangelegenheiten 

Allgemeine Hinweise:

Es gibt eine Vielzahl von Rentenantragsarten, z.B. Regelaltersrente mit 65 bzw. 67 Jahren, Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren (mindestens 45 Beitragsjahre), Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre), Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwer- und Waisenrente), Er­ziehungs- oder Knappschaftsrente, Mütter/-Väter­rente I (2014) und II (2019).

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1964 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben.

Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch -).

Damit eine fachgerechte Antragsaufnahme erfolgen kann, benötigen wir einige wichtige Informationen und Unterlagen von Ihnen.