Ablesung Zählerstand

Ihre Verbandsgemeindewerke informieren

Wie in jedem Jahr müssen zum 30. September in unserem Versorgungsgebiet die Wasserzählerstände für die Jahresabrechnung erfasst werden.

Zur Vereinfachung und aus Gründen der Zeitersparnis können Sie Ihre Zählerstände auch online übermitteln.

Ab dem 20.09.2024 erhalten Sie von uns Post. Wir bitten Sie darin, Ihren Wasserzähler selbst abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.

Folgende Möglichkeiten zur Erfassung Ihres Wasserzählerstandes stehen Ihnen zur Verfügung:

- persönliche Eingabe ab dem 20.09.2024 mit Zähler- und Zugangsnummer aus dem aktuellen Anschreiben 
online

Rücksendung der ausgefüllten Postkarte (per Post oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen) oder

- telefonische Mitteilung.

Sollte eine eigenständige Ablesung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Funkwasserzähler sowie Gewerbe- bzw. Industriegebiete sind von dieser Regelung grundsätzlich nicht 
betroffen und werden von uns selbst abgelesen.

Markus Roth, Werkleiter