Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.
Das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die Gemeinden und Städte. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag stehen den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Die Festlegung des Steuerbetrages erfolgt jährlich im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung durch den Stadt- bzw. Gemeinderat.
Hier finden Sie entsprechende Leistungen zur Hundehaltung: