Schiedspersonen

Schiedspersonen

Außergerichtliche Streitschlichtung durch Schiedspersonen

„Schlichten ist besser als Richten“, gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten kann ein versöhnendes Gespräch vor einer Schiedsstelle helfen, einen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Hierfür sind in der Verbandsgemeinde Weißenthurm die nachfolgend aufgeführten Schiedspersonen bestellt, die wie folgt zu erreichen sind:


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Schiedsperson gesucht

Die Verbandsgemeinde Weißenthurm sucht eine Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk Kaltenengers, Sankt Sebastian und Urmitz sowie für die Wahrnehmung der Stellvertretung des Schiedsamtsbezirkes Mülheim-Kärlich.

Für den Schiedsamtsbezirk Kaltenengers, Sankt Sebastian und Urmitz sowie für die Wahrnehmung der Stellvertretung des Schiedsamtsbezirkes Mülheim-Kärlich ist ab dem nächst möglichem Zeitpunkt das Amt einer Schiedsperson neu zu besetzen. Aufgabe der Schiedspersonen ist die gütliche Schlichtung von streitigen Rechtsangelegenheiten zivil- und strafrechtlicher Art. Die Schiedspersonen sind keine Richter, sie sprechen kein Urteil. Vorrangiges Ziel ist es, den Konflikt zu schlichten; d.h. die Parteien dazu zu bewegen, einen Vergleich zu schließen. Das Amt einer Schiedsperson ist ein Ehrenamt, für das jeder Deutsche vorgeschlagen werden kann, der das 30. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Kaltenengers, Sankt Sebastian und Urmitz innehat. Zur Schiedsperson dürfen u. a. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, nicht ernannt werden.

Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates Weißenthurm gegenüber dem Amtsgericht in Andernach für eine fünfjährige Amtszeit. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm übernimmt die mit dem Amt verbundenen Sachkosten und stellt Räumlichkeiten für Verhandlungsführungen zur Verfügung.

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.05.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm –Fachbereich 2-, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unter der Durchwahl 02637/913-111.

Schiedsamt

Sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in bestimmten Strafsachen sind die Schiedspersonen Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung, bevor der Weg zum Amtsgericht gewählt wird.

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