Umlegungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist eines der wichtigsten Bodenordnungsverfahren zur Anpassung der Grundstücks- und Eigentumsstruktur an die Planung oder die Eigenart der näheren Umgebung (zulässige Nutzung). Die Umlegung ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, bei dem das Eigentum an Grundstücken zur Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes so neu geordnet wird, dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Im Zusammenhang mit der Umlegung können auch baurechtlich nicht zulässige Grenzverläufe angepasst sowie Rechte an Grundstücken aufgehoben, geändert oder auch neu begründet werden.

Ein gesetzliches Umlegungsverfahren wird in der Regel vom Vermessungs- und Katasteramt betrieben.


Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
„Westlich des Deutschpfädchens“ in St. Sebastian

Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietWestlich des Deutschpfädchens“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 06. März 2025 aufgestellt worden ist.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde St Sebastian, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, nach telefonischer Vereinbarung von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Mayen, den 12. März 2025

(Siegel)

Wiebke Böhm
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses