Bundestagswahl 2025


 Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am Freitag, dem 31. Januar 2025.

Die Versendung von Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab Freitag, dem 7. Februar 2025 erfolgen, da dem Wahlamt vorher noch keine Stimmzettel vorliegen. Wer nicht an der Urne wählen will, kann Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

- per Mail an wahl@vgwthurm.de oder per Fax an 02637 913-100

- oder ab 18. Januar 2025 auch online:

- oder ab 20. Januar persönlich vor Ort im Wahlbüro Raum 241 (bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument mit!)

Bitte beachten Sie, dass Sie neben Ihren eigenen Briefwahlunterlagen nur für maximal 4 weitere Personen Unterlagen mitnehmen können, sofern eine Vollmacht (ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder in anderer schriftlicher Form) vorliegt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Geben Sie bei der Beantragung schriftlich, per Mail oder Fax bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versenden oder in die Briefkästen der jeweiligen Gemeinden einwerfen. Bitte achten Sie darauf die Unterlagen rechtzeitig zu versenden. Diese müssen bis Sonntag, den 23.02.2025, 18 Uhr, den jeweiligen Wahllokalen vorliegen.

Aufgrund der kurzen Zeit zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin, wird empfohlen, die Wahlbriefe persönlich in die Briefkästen der jeweiligen Gemeindebüros oder in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung einzuwerfen. Der Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig eingehen.

Gerne können Sie auch die Möglichkeit nutzen, im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in der Wahlkabine auszufüllen.

Bundestagswahl 2025: Wahlhelferinnen und -helfer gesucht

Zwei illustrierte weiße Figuren sitzen an einem Tisch vor Unterlagen, links steht eine gelbe Wahlurne, in die eine weitere Figur eine grüne Karte steckt. Darunter sind die beiden grünen Bögen des VG-Logos und der Schriftzug Wahlhelfer gesucht - Bundestagswahl 2025 angebracht. 

 

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Freiwillige, die helfen, sind unverzichtbar für die Demokratie. Wer mit tatkräftiger Hilfe dazu beitragen möchte, dass eine mögliche vorgezogene Neuwahl des deutschen Parlamentes in der Verbandsgemeinde Weißenthurm durchgeführt werden kann, ist herzlich willkommen. Angesichts des besonderen und seltenen Wahlgangs wird es bestimmt ein spannender Wahltag.

Wahlhelferinnen und -helfer geben Stimmzettel aus, überprüfen Wahlberechtigungen, geben die Wahlurne frei und zählen am Ende die Stimmzettel aus. Näher an einer Wahl und damit an der Grundlage der Demokratie kann man nicht sein. Alle Wahlhelferinnen und -helfer sind hautnah am Abstimmungsgeschehen beteiligt. Und der Spaß kommt trotz des ernsthaften und wichtigen Hintergrunds in den Abstimmungslokalen auch nicht zu kurz. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, in der VG Weißenthurm wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.

Alle, die am 23. Februar 2025 mit zum Wahlvorstand gehören möchten, werden gebeten, sich im Rathaus bzw. Gemeindebüro ihrer Stadt bzw. Ortsgemeinde zu melden. Dort gibt es weitere Details zum Ablauf des Wahlsonntags und des Auszählungs- und Nachbereitungstages, zur zeitlichen Einteilung und zu den Aufwandsentschädigungen. Eins steht jedoch fest: Der Einsatz ist alles andere als umsonst!