Im Rahmen des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) sind die Wasserzähler (Kaltwasserzähler) alle sechs Jahre auszuwechseln. Die kostenfreie Auswechslung der in 2025 fälligen Wasserzähler unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen ist im vollen Gange. Dieses Jahr werden hauptsächlich die Wasserzähler im Bereich Urmitz/Rhein und Weißenthurm gewechselt.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer und Benutzer der Wasserversorgungsanlage, unseren mit einem Ausweis versehenen Mitarbeitern freien Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähren (§ 27 - Zutrittsrecht - „Allgemeine Wasserversorgungssatzung“ der Verbandsgemeinde Weißenthurm vom 6.10.2005).