Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025
Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025
Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es die Möglichkeiten der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern oder Sorgeberechtigten, deren Einkünfte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt
| der Eltern*/ Sorgeberechtigten | eines Elternteils/ Sorgeberechtigten |
ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt |
Eltern, Sorgeberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können, soweit sich ihr Einkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen befindet, die Schulbücher sowie ergänzende Druckschriften (Arbeitshefte) kostenfrei ausleihen.
Die unentgeltliche Ausleihe erfordert jedes Jahr einen neuen, schriftlichen Antrag, der in der jeweiligen Schule erhältlich ist.
Das aktuelle Antragsformular wird von den Schulen ausgegeben. Wer an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, muss den Antrag fristgerecht bis spätestens Freitag, den 15.03.2024 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Zimmer 014, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm abgegeben.
Das aktuelle Antragsformular finden Sie auch hier:
Entgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024 / 2025
Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, gibt es noch die Möglichkeit, an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Im Zeitraum vom 02.05.2024 bis zum 16.05.2024 erhält jeder Schüler/in einen persönlichen Freischaltcode durch die Schule.
Vom 17.05.2024 bis zum 17.06.2024 kann man sich mit dem Freischaltcode im Elternportal des Landes Rheinland-Pfalz für die entgeltliche Schulbuchausleihe anmelden und die Schulbücher bestellen.
Auch die entgeltliche Schulbuchausleihe erfordert jedes Jahr eine neue Anmeldung bzw. Bestellung. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Schulabteilung, Telefon 02637 / 913-454 und 02637 / 913-414 gerne zur Verfügung.
Weitere Infos rund um Schule und Schulbuchausleihe: