Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt. Im Falle einer Neuwahl wird die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen, wie z.B. zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, informiert. Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. Bitte warten Sie vorerst mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen weitere Bekanntmachungen ab. Aufgrund fehlender Unterlagen können diese ohnehin nicht früher bearbeitet werden.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Wahlbüro