Seit wenigen Tagen gilt ein geändertes Infektionsschutzgesetz des Bundes, das neue Corona-Lockerungen vorsieht. Auch in Rheinland-Pfalz entfallen die meisten der bisherigen Schutzmaßnahmen. So besteht aktuell keine generelle Maskenpflicht für Innenräume mehr. Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen nicht telefonisch, per Mail oder über digitale Angebote unter www.vgwthurm.de klären können und daher in das Rathaus kommen müssen, empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung jedoch dringend, sich selbst und andere zu schützen und weiterhin Mund und Nase während des Besuchs im Rathaus mit einer Maske zu bedecken.