Aufgrund vieler Beschwerden, die die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in jüngster Zeit erreichen, weist die Verwaltung auf die einzuhaltenden Regelungen ihrer Gefahrenabwehrverordnung hin. Darin ist festgelegt, dass Hunde innerhalb bebauter Ortslagen ausnahmslos an der Leine zu führen sind. Außerhalb bebauter Ortslagen müssen die Vierbeiner umgehend und ohne Aufforderung in dem Moment an die Leine, wenn sich andere Personen nähern. Verstöße gegen dieses Leinengebot können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verwaltung bittet Hundebesitzer um Beachtung.