Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022
Entgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022
Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es die Möglichkeiten der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern oder Sorgeberechtigten, deren Einkünfte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt
| der Eltern*/ Sorgeberechtigten | eines Elternteils/ Sorgeberechtigten |
ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt |
Eltern, Sorgeberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können, soweit sich ihr Einkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen befindet, die Schulbücher sowie ergänzende Druckschriften (Arbeitshefte) kostenfrei ausleihen.
Die unentgeltliche Ausleihe erfordert jedes Jahr einen neuen, schriftlichen Antrag, der in der jeweiligen Schule erhältlich ist.
Das aktuelle Antragsformular wird von den Schulen ausgegeben. Wer an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, muss den Antrag fristgerecht bis spätestens Montag, den 15.03.2021 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Zimmer 014, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm abgegeben.
Das aktuelle Antragsformular finden Sie auch hier:
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20212022.html
Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, gibt es noch die Möglichkeit, an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Im Zeitraum vom 10.05.2021 bis zum 20.05.2021 erhält jeder Schüler/in einen persönlichen Freischaltcode durch die Schule.
Vom 21.05.2021 bis zum 21.06.2021 kann sich mit dem Freischaltcode im Elternportal des Landes Rheinland-Pfalz jeder für die entgeltliche Schulbuchausleihe anmelden und die Schulbücher bestellen.
Auch die entgeltliche Schulbuchausleihe erfordert jedes Jahr eine neue Anmeldung bzw. Bestellung. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Schulabteilung, Telefon 02637/913-454 gerne zur Verfügung.